Ziel der Zollkontingente
Zollkontingente (TRQs) ermöglichen die Einfuhr einer vorbestimmten Menge eines Erzeugnisses zu niedrigeren Einfuhrzollsätzen (Inkontingentzoll) als dem für dieses Erzeugnis normalerweise verfügbaren Zollsatz.,
Landwirtschaftliche Zollkontingente
Häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen werden derzeit mit zwei verschiedenen Methoden bearbeitet:
Methode“First-come, first-served“
Diese häufig gestellten Fragen werden von der Abteilung Steuern und Zollunion der Europäischen Kommission verwaltet.
Die laufenden Salden und weitere Informationen zu den TRQ-Zuweisungen sind in der Datenbank der Zollkontingentsberatung enthalten.
Erteilung von Einfuhr-oder Ausfuhrlizenzen
Diese TRQs werden von der Abteilung Landwirtschaft und ländliche Entwicklung der Europäischen Kommission verwaltet.,
Die Zuteilung der Zollkontingente erfolgt auf der Grundlage der im Rahmen des Zollkontingents verfügbaren Mengen und der beantragten Mengen, wie sie der Kommission von den zuständigen nationalen Behörden mitgeteilt wurden.
Sobald die Zuteilungskoeffizienten für Einfuhrzollkontingente und Zuteilungskoeffizienten für Ausfuhrzollkontingente berechnet und von der Kommission veröffentlicht wurden, müssen die EU-Länder Einfuhr-oder Ausfuhrlizenzen für die innerhalb der jeweiligen Zollkontingente beantragten Mengen erteilen.,
Informationen gibt es auch zu Lizenzen, die ausgesetzt, entzogen oder wieder eingesetzt wurden.
Daten über Handel und Quoten, einschließlich wöchentlicher Berichte und statistischer Daten über TRQ-Zuweisungen, werden im Agri-Food-Datenportal veröffentlicht.
System zur Registrierung und Identifizierung von Lizenzbetreibern
Die Kommission hat das elektronische System zur Registrierung und Identifizierung von Lizenzbetreibern (Licence Operator Registration and Identification, LORI) eingerichtet, um Informationen über Betreiber zu erfassen, die an der Beantragung von TRQs interessiert sind, die eine vorherige obligatorische Registrierung erfordern (sogenannte LORI TRQs).,
Gemäß der delegierten Verordnung (EU) 2020/760 der Kommission und der Durchführungsverordnung (EU) 2020/761 der Kommission sollten sich Betreiber, die folgende Zollkontingente beantragen, im LORI-System registrieren:
Die Kommission hat detaillierte Leitlinien für die Verwendung des elektronischen LORI-Systems erstellt.,
Brexit TRQs Aufteilung ab dem 1. Januar 2021
Die Kommission hat nach Ablauf der Übergangsfrist betreffend die Beziehungen des Vereinigten Königreichs zur Union eine Tabelle über die Aufteilung der Zollkontingente für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse im WTO-Zeitplan der Union veröffentlicht. Die Tabelle betrifft die Aufteilung der TRQs, deren Kontingentszeitraum am 1. Januar 2021 gemäß Artikel 1 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2019/386 in der durch die Verordnung (EU) 2020/2099 vom 15.,
Die veröffentlichte Tabelle folgt der in Artikel 1 der Verordnung (EU) 2019/216 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegten Methodik, wonach die genannten Zollkontingente, die in der Liste der Zugeständnisse und Verpflichtungen der Union im Anhang des Allgemeinen Zoll-und Handelsabkommens 1994 aufgeführt sind, auf der Grundlage des Anteils der EU-27 an der Kontingentsnutzung im Anhang der genannten Verordnung zwischen der Union und dem Vereinigten Königreich aufgeteilt werden.
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Zuteilungskoeffizienten und Entscheidungen
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- Die Datei „Allokationskoeffizienten für Importzollkontingente“ wird am besten in Kombination mit dem Lesezeichen-Panel verwendet. Falls dieses Fenster nicht geöffnet wird, laden Sie bitte dieses Dokument herunter.,
- Die Datei „Zuteilungskoeffizienten für Einfuhrzollkontingente“: Gibt die verfügbare Menge für die nächste Zuteilung in der TRQs-Tabelle an. Zu gegebener Zeit kann diese Menge mit zusätzlichen oder nicht verwendeten Mengen aktualisiert werden.
Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage für die Verwaltung landwirtschaftlicher Zollkontingente ist in der EU-Verordnung 1308/2013 und in verschiedenen sektoralen Verordnungen enthalten.,
Ab 2021 sind die Regeln für die Verwaltung von Zollkontingenten für mit Lizenzen verwaltete landwirtschaftliche Erzeugnisse in der delegierten Verordnung (EU) 2020/760 der Kommission und der Durchführungsverordnung (EU) 2020/761 der Kommission festgelegt.
Gemäß ABL. 2017 / C 466/03 und ab 1.Januar 2018 werden die Ergebnisse der Zuteilung von Einfuhr-und Ausfuhrzollkontingenten auf der Website der Europäischen Kommission veröffentlicht.,
Ab 2021 sind die Regeln für die Verwaltung von Zollkontingenten für landwirtschaftliche Erzeugnisse, die gemäß dem Grundsatz „First come, first served“ und der Rechtsgrundlage in der EU-Verordnung 1308/2013 verwaltet werden, in der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1987 der Kommission und in der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1988 der Kommission festgelegt.